Unsere Wanderungen und Veranstaltungen werden im Wanderplan sowie in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
Die Wanderungen werden wie angekündigt durchgeführt, können jedoch im Einzelfall geändert werden. Treff- und Zeitpunkt werden jedoch immer beibehalten.
Alle Teilnehmer nehmen an den Wanderungen und Veranstaltungen auf eigene Gefahr teil.
Die Mitglieder des EIFELVEREINS sind bei satzungsgemäßen Veranstaltungen über den Hauptverein unfall- und haftpflichtversichert.
Gäste sind zu den Wanderungen stets willkommen.
Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos.
Die Wanderführer/-innen bereiten die Wanderungen vor und tragen die
Verantwortung bei der Durchführung. Sollte eine Anmeldung zu den Wanderungen (z.B. zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften oder besorgen von Fahrausweisen) erforderlich sein, ist dies im jeweiligen Wanderplan vermerkt. Bei Nichterscheinen trotz Anmeldung sind etwaig
entstandene Fahrtkosten zu tragen.
Bei Fahrgemeinschaften haben die Mitfahrer dem Fahrer einen Kostenbeitrag von z.Zt. 0,10 € pro Kilometer zu entrichten.
Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel werden auf die Teilnehmer aufgeteilt.
Die Wanderer haben die Anweisungen des Wanderführers zu beachten.
Will ein Teilnehmer die Gruppe zeitweise oder vorzeitig verlassen, so ist
dies dem Wanderführer mitzuteilen.
Besondere Beachtung verdient bei unseren Wanderungen der Schutz von Natur und Landschaft, sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Dazu gehört auch das Einhalten der entsprechenden Rechtsvorschriften.
An Rastplätzen und unterwegs sind keine Abfälle zurückzulassen.
Regelung: "Hunde in der Wandergruppe"
a) Um die Wanderer vor Stürzen verursacht durch herumlaufenden/e Hund/Hunde zu schützen
b) dass Hunde nicht verletzt werden beim zwischen den Füßen der Wanderer herumlaufen
c) dass die wildlebenden Tiere in Feld, Flur und Wald nicht von einem nicht mehr zu haltenden Hund gejagt werden,
sind Hunde immer angeleint am Ende der Wandergruppe zu führen.
Die Wanderführer/-innen machen vor Beginn der Wanderung auf diese Regelung aufmerksam.
Folgen die Tierhalter nicht dieser Weisung, so sind sie von der Wanderung ausgeschlossen.
Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung wird empfohlen.
Ungeeignete Schuhe erhöhen das Unfallrisiko und mindern das Wandervergnügen. Wichtig ist besonders ein ausreichender Getränkevorrat. Etwas Rucksackverpflegung wird empfohlen. Eine Einkehr findet nach Möglichkeit statt.
Die Fahrradgruppe bei einer Pause bei Heppingen
Für Radwanderungen muss das Fahrrad verkehrssicher sein und der StVZO entsprechen. Selbstverständlich ist bei Radwanderungen die StVO zu beachten. Für etwaige Pannen sind Werkzeug und Reserveschlauch mitzuführen.
Bei
unseren Radtouren ist das Tragen eines Fahrradhelmes
Pflicht. Die Teilnahme an den Radtouren wird sonst
ausgeschlossen.
Beim gemeinsamen Wandern oder Radeln sollte gegenseitige Rücksichtnahme und falls notwendig auch Hilfe selbstverständlich sein.